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Antrag auf Bewilligung von Sozialhilfe
Sozialhilfe wird nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) Zwölftes Buch (XII) gewährt. Zur Prüfung des Anspruches auf Sozialhilfe ist es erforderlich, dass detaillierte Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht werden, soweit diese im Zusammenhang mit der Sozialhilfebewilligung von Bedeutung sind. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Fragestellungen recht umfangreich sind.
Hinweise zum Ausfüllen der Vordrucke finden Sie in der
Anleitung zum Antrag auf Bewilligung von Sozialhilfe
Formular-Nummer LWV 01-3-202
Zu dem
Antrag auf Bewilligung von Sozialhilfe
Formular-Nummer LWV 01-3-203
gehören der Grundantrag GSH zur Aufnahme persönlicher Grundangaben, die Anlage E zur Darlegung Ihrer Einkommensverhältnisse, die Anlage V, die über Ihre Vermögensverhältnisse informieren soll.
Das weiterhin enthaltene Vorblatt GSH soll Ihnen die Übersendung Ihres Antrags an den LWV Hessen erleichtern. Darin können Sie uns auch Weiteres mitteilen.
Bei Maßnahmen in Werkstätten für behinderte Menschen ist zusätzlich die
Anlage T/Teilstationäre Eingliederungshilfe
Formular-Nummer LWV 01-3-204
erforderlich.
Anlage KFZ: Antrag auf Bewilligung von Kraftfahrzeughilfen
Formular-Nummer LWV 01-3-206 Anlage
Bitte beachten: Leistungsträger für (ambulante) Kfz-Hilfen sind seit 2007 die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte, wenn es sich um eine Hauptleistung handelt. Der LWV ist nur dann Leistungsträger, wenn es sich um eine Nebenleistung handelt. Dies trifft dann zu, wenn der Leistungsberechtigte in einer stationären Einrichtung betreut wird oder Leistungen für das Betreute Wohnen erhält.
Die Anlage soll uns Auskunft geben über die Häufigkeit der Nutzung des Kraftfahrzeuges und über den anzuerkennenden Bedarf.
Merkblatt über die Bewilligung von Kraftfahrzeughilfen
Anlage M
Formular-Nummer LWV 01-3-207
informiert Sie über Ihre gesetzlichen Mitwirkungspflichten, die sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Allgemeiner Teil - ergeben.
Mit der
Anlage S
Formular-Nummer LWV 01-3-205
entbinden Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt von ihrer/seiner Schweigepflicht.
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