Maßregelvollzug
Behandlung
suchtkranker
Rechtsbrecher in Hessen
Landeswohlfahrtsverband Hessen
I m p r e s s u m
Herausgeber:
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Ständeplatz 6 – 10
34117 Kassel
Tel.: 05 61 / 10 04 – 0
Fax: 05 61 / 10 04 – 25 95
E-Mail: pressestelle@lwv-hessen.de
Internet: www.lwv-hessen.de
Redaktion/Text:
Öffentlichkeitsarbeit
Pressestelle
Gestaltung:
Rolf Gerner
Satz und Druck:
Druckerei Foto-Litho Jäger GmbH, Kassel
Stand:
3. überarbeitete Auflage, Mai 2007
Maßregelvollzug –
ein Berg von Fragen
Einer Frau wird in einem Park die Handtasche entrissen. Dabei
wird sie auch verletzt. Der Täter wird gefasst und wegen
Raubes angeklagt. Ein Gutachter stellt fest, dass der Täter,
der seit mehreren Jahren heroinabhängig ist, zum Tatzeitpunkt
unter starkem Entzug gelitten hat und die Frau überfiel,
um an Geld für den „Stoff“ zu kommen. Der Gutachter
geht davon aus, dass der Täter auch in Zukunft wegen seiner
Sucht Straftaten begehen wird. Der angeklagte junge
Mann wird deshalb zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Daneben ordnet das Gericht – so oder ähnlich steht es in
den Zeitungsberichten zu lesen – die Einweisung in die
„geschlossene Psychiatrie“ an. Ist das so richtig? Nein, die
Behandlung suchtkranker und psychisch kranker Rechtsbrecher
findet nicht beliebig in irgendeiner psychiatrischen Klinik
statt, sondern in solchen mit besonderen Einrichtungen
des so genannten Maßregelvollzugs, auch als gerichtliche
oder forensische Psychiatrie bezeichnet. Unter diesen
Begriff fallen auch die so genannten Entziehungsanstalten.
In Hessen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV)
im Auftrag des Landes für den Maßregelvollzug zuständig.
Die Benennung Maßregelvollzug ist nur Experten und Insidern
ein Begriff. In der Öffentlichkeit wird er gleich gesetzt
mit der herkömmlichen Psychiatrie und beides ist nach wie
vor mit Vorurteilen und Ängsten besetzt. Insbesondere,
wenn es um die Behandlung psychisch kranker und suchtkranker
Rechtsbrecher und die vielen Fragen, z. B. nach
Therapie und Sicherheit, geht.
Maßregelvollzug –
was ist das eigentlich?
Die rechtliche Grundlage des Maßregelvollzugs sind verschiedene
Paragrafen im Strafgesetzbuch – so genannte
Maßregeln der Besserung und Sicherung. Danach kann ein
Gericht unter bestimmten Voraussetzungen anordnen, dass
ein suchtkranker Rechtsbrecher in einer Entziehungsanstalt
untergebracht und behandelt wird. In einem solchen Fall
muss ein Gutachter zur Schuldfähigkeit des Angeklagten
Stellung genommen haben. Er muss bescheinigen, dass
der Angeklagte seine Tat im Rausch begangen hat oder sie
auf seine Sucht zurückgeht und er vermutlich aufgrund dieser
Sucht weitere Straftaten begehen wird. Entziehungsanstalten
gehören zu den Maßregelvollzugskliniken. Die Verantwortung
für solche Maßregelvollzugskliniken, die eine
besondere Verbindung von Therapie und Sicherheit
gewährleisten, liegt bei den einzelnen Bundesländern. In
Hessen hat das Land diese Aufgabe 1953 dem LWV übertragen.
Ein Gutachten über Psychiatrie und Maßregelvollzug
in Hessen, das das Hessische Sozialministerium beim
Institut für Gesundheit und Sozialforschung in Berlin in
Auftrag gegeben hat, bescheinigt dem LWV hier eine große
Fachkompetenz.
Die rechtliche Basis der Klinikarbeit und Organisation ist in
Hessen durch das Hessische Maßregelvollzugsgesetz von
1981 geregelt. Nach einer Änderung dieses Gesetzes 2002
können neben dem LWV auch andere Träger mit Aufgaben
des Maßregelvollzugs beauftragt werden. Das Hessische
Sozialministerium ist Kostenträger und Fachaufsichtsbehörde,
mit dem der LWV konzeptionelle und finanzielle
Fragen eng abstimmt.
Maßregelvollzug –
wo in Hessen?
Kliniken für forensische Psychiatrie (Maßregelvollzugskliniken)
zur Behandlung erwachsener suchtkranker Rechtsbrecher
gibt es in Hessen in Hadamar (Landkreis Limburg-
Weilburg) und Bad Emstal (Landkreis Kassel).
Jugendliche würden im Maßregelvollzugsbereich der LWV-Klinik
Lahnhöhe in Marburg untergebracht.
Bislang gab es in Hessen noch keine Unterbringung eines
suchtkranken jugendlichen Rechtsbrechers.
Abgebildet ist die Hessenkarte mit einem Überblick der Standorte:
Hadamar
Bad Emstal
Maßregelvollzug –
wie viele Patienten werden behandelt?
In der Klinik für forensische Psychiatrie Hadamar wurden
im April 2007 225 suchtkranke Menschen in verschiedenen
Bereichen behandelt. Ab Juli 2007 stehen in der Klinik in
Bad Emstal 84 Behandlungsplätze zur Verfügung. Der
Anteil der Frauen liegt bei 4 %. Aus fachlich-therapeutischen
Gründen besteht deshalb nur eine Frauenstation in
Hadamar.
Eine Grafik stellt die jährlich durchschnittliche Belegungsentwicklung dar:
1996 = 92 Patienten
2001 = 171 Patienten
2006 = 222 Patienten
Maßregelvollzug –
welche suchtkranken Menschen werden hier
behandelt?
Von den Patienten, die in Hadamar und Bad Emstal
behandelt werden, leiden die meisten an einer Drogenabhängigkeit,
die anderen an einer Alkoholabhängigkeit.
Hinzu kommen in der Regel weitere Erkrankungen wie
so genannte Persönlichkeitsstörungen (z. B. dissoziale
Störungen), posttraumatische Belastungsstörungen oder
Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörungen (ADHS).
Diese Störungen können als Ursachen oder Auslöser
für die Suchterkrankung und die mit ihr in Verbindung
stehende Straffälligkeit angesehen werden. Sie sind nach
allgemein anerkannter psychiatrischer Lehrmeinung nur
schwer zu behandeln. Die Rechtsbrüche, die die Patienten
begangen haben, sind sehr unterschiedlich. Sie reichen
von Diebstahl und Raub bis hin zu Tötungsdelikten.
Maßregelvollzug –
was ist anders als im Strafvollzug?
Straftäter, die schuldunfähig sind, können laut Gesetz nicht
bestraft werden. Besteht jedoch Wiederholungsgefahr auf
Grund einer vorliegenden psychischen Erkrankung oder
Suchterkrankung, weist das Gericht die betreffende Person
in den Maßregelvollzug ein. Vermindert schuldfähige Täter
erhalten neben der Maßregel eine Freiheitsstrafe, die zum
Teil in einer Justizvollzugsanstalt und/oder durch Anrechnung
in der Maßregelvollzugseinrichtung vollzogen wird.
Ziel des Maßregelvollzugs ist es, den psychisch kranken
oder suchtkranken Straftäter zu behandeln, d. h. ihn zu
heilen oder eine Besserung zu erreichen, so dass von ihm
keine Gefährdung mehr ausgeht. Der Schutz der Bevölkerung
soll also durch die Therapie sichergestellt werden.
Die Patienten, die kriminell und krank sind, werden entsprechend
ihrem Abhängigkeits- und Krankheitsbild
sowohl medizinisch als auch psychotherapeutisch und
milieutherapeutisch behandelt. Die Aufenthaltsdauer im
Maßregelvollzug ist für suchtkranke Rechtsbrecher vom
Gesetzgeber zeitlich begrenzt worden.
Maßregelvollzug –
wie sieht die Behandlung und Therapie aus?
In der Klinik für forensische Psychiatrie kümmert sich ein
speziell geschultes Team aus Ärzten, Psychologen, Krankenschwestern
und -pflegern, Sozialarbeitern und verschiedenen
Therapeuten um die Patienten. Zu Beginn steht
dabei der körperliche Entzug und ebenso die medizinische
Behandlung von Folgeschäden der Sucht. In der Therapie
werden Defizite bearbeitet wie zum Beispiel der Mangel an
sozialen Fertigkeiten, Problemlösungsstrategien oder
Gewaltbereitschaft. Grundregeln des sozialen Umgangs,
Alltags- und sinnvolle Freizeitbeschäftigung werden geübt.
Elemente sind dabei u.a. Psychotherapie, Milieutherapie,
Kriminaltherapie, Arbeitstherapie und Sporttherapie.
Wenn trotz intensiver Therapieangebote und -versuche
festgestellt wird, dass ein Patient nicht bereit oder in der
Lage ist, sich behandeln zu lassen, kann der Ärztliche
Direktor beim zuständigen Gericht beantragen, dass die
Maßregel wegen Aussichtslosigkeit aufgehoben wird.
Maßregelvollzug –
wann darf ein Patient "raus"?
Wie lange ein Patient in einer Maßregelvollzugsklinik bleibt,
ist unterschiedlich. Die durchschnittliche Verweildauer bei
suchtkranken Patienten liegt in der Klinik für forensische
Psychiatrie in Hadamar bei etwa eineinhalb Jahren. In Einzelfällen
kann die Verweildauer natürlich darüber hinausgehen.
In dieser Zeit werden die Patienten auch auf ein
eigenständiges Leben außerhalb der Einrichtung vorbereitet.
Dazu gehören so genannte Belastungserprobungen
(Vollzugslockerungen), die im Maßregelvollzugsgesetz vorgesehen
sind. Die Belastungserprobungen erfolgen stufenweise,
wobei der Freiheitsgrad nur schrittweise und entsprechend
des Behandlungsfortschritts erhöht wird. Die
Vollzugslockerungen beginnen zunächst in Form begleiteter
Ausgänge. Bei Bewährung werden Tagesausgänge genehmigt
und später auch die Möglichkeit eines Urlaubs gegeben.
Die Vollzugslockerungen haben das Ziel, die Patienten
auf ein suchtmittel- und straffreies Leben außerhalb der
Klinik vorzubereiten. Der Ärztliche Direktor der Klinik darf
solche Vollzugslockerungen nur genehmigen, wenn er nach
vorheriger sorgfältiger Prüfung erwarten kann, dass der
Patient die Lockerungen nicht zu erneuten Straftaten missbrauchen
wird. Wie lange ein Patient in einer Lockerungsstufe
„bleibt“ und wann er endgültig entlassen wird, ist
auch von seinem persönlichen Therapieerfolg abhängig.
Eine wichtige Funktion hat hier die Nachbetreuung durch
die Institutsambulanz der Klinik oder die Nachsorge in
anderen Einrichtungen.
Maßregelvollzug –
ist das nicht zu gefährlich?
Kliniken für forensische Psychiatrie sollen ein Höchstmaß an
Sicherheit für die Bevölkerung und eine sinnvolle Therapie für
die Patienten gewährleisten. Der Aspekt der Sicherheit wird
durch technische Maßnahmen wie Sicherheitsschleusen, Überwachungskameras, Fenstervergitterung sowie Zäune berücksichtigt.
Neue Patienten oder als besonders gefährlich eingestufte
Patienten werden in extra gesicherten Bereichen untergebracht.
Sicherheit wird aber nicht zuletzt durch eine erfolgreiche
Therapie gewährleistet. So ist die Zahl der Rechtsbrecher, die
auch mit Schwerstdelikten in den Maßregelvollzug kommen, in
den vergangenen Jahren ständig gestiegen. Nach erfolgreichem
Behandlungsverlauf in gesicherten und geschlossenen Stationen
wird mit Lockerungen begonnen. Eine Vielzahl der Patienten
erhält – auch mehrmals täglich – Vollzugslockerungen, die
sich auf jährlich mehrere 10.000 Lockerungsmaßnahmen summieren.
Dieser stufenweise, eng kontrollierte Behandlungsabschnitt
ist maßgeblich für die nachhaltige Wirkung der Arbeit
dieser Kliniken. Er soll die Patienten zu einer straffreien und
suchtmittelfreien Rückkehr in die Gesellschaft führen. Entweichungen
oder Lockerungsmissbräuche – häufiger im Zusammenhang
mit Suchtmittelrückfällen – können aber nicht gänzlich verhindert
werden. Innerhalb der vergangenen zehn Jahre konnte
jedoch die Missbrauchsrate bei gestiegener Patientenzahl von
durchschnittlich 30 auf unter zehn Fälle pro Jahr reduziert werden.
Nur äußerst selten wurde dabei eine erneute Straftat begangen.
Dies gerät leicht in den Hintergrund, wenn in der Presse
über vereinzelte spektakuläre Ausbrüche, die damit nicht verharmlost
werden sollen, berichtet wird. Demnach ist die Gefährdung
der Bevölkerung deutlich geringer, als in der Öffentlichkeit
angenommen.
Nichtsdestotrotz ist die Sicherheit ein ständiges Thema und die
verschiedenen Aspekte werden kontinuierlich mit dem Aufsicht
führenden Ministerium besprochen. So wird jede Entweichung
sorgfältig analysiert und dabei erkennbare Sicherheitslücken
werden sofort geschlossen.
Maßregelvollzug –
wie hoch ist die Rückfallgefahr?
Die Rückfallgefahr im Maßregelvollzug nach der Entlassung
ist im Vergleich zum Strafvollzug weitaus geringer, da
Patienten erst entlassen werden, wenn Gutachter ihnen
attestieren, dass sie eine Therapie erfolgreich absolviert
haben und das Gericht davon überzeugt ist, dass sie nicht
mehr rückfallgefährdet sind. Eine 2001 durchgeführte differenzierte
Untersuchung der Entlassungsjahre 1997 bis 1999
in Hadamar hat ergeben, dass 53 % der Patienten weder
eine erneute Straftat begangen haben noch ein Rückfall in
die Sucht zu verzeichnen war; bei weiteren 10 % kam es zu
gelegentlichen Rückfällen im Bereich der Sucht, jedoch
nicht zur Straffälligkeit. Bei etwa 20 % kam es zu Straftaten,
die mit Strafbefehl, Geldstrafe oder Bewährungsstrafen
geahndet wurden. Lediglich 17 % der entlassenen Patienten
wurden erneut zu einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Zu
ähnlichen Ergebnissen führte eine vorherige Untersuchung
der Klinik in Hadamar und eine wissenschaftliche Arbeit
der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden.
Dies ist für Experten eine befriedigende Bilanz, bei der
eben auch unterstrichen werden muss, dass sich eine
hundertprozentige Sicherheit – wie in allen Bereichen des
gesellschaftlichen Lebens – nicht gewährleisten lässt.
Maßregelvollzug –
Platz genug?
Die Bilanz des Maßregelvollzugs in Hessen beruht auf Therapieerfolgen.
Diese sind auch von äußeren Rahmenbedingungen
wie räumlicher und personeller Ausstattung der
Kliniken abhängig. Um die seit Jahren bestehende Überbelegung
der Klinik für forensische Psychiatrie in Hadamar
abzubauen, beschloss die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen im März 2000 eine weitere
Klinik für forensische Psychiatrie in Bad Emstal einzurichten.
Eine Bürgerinitiative versuchte mit einem Bürgerentscheid
den Bau der Klinik zu verhindern. In dem Bürgerentscheid
im März 2002 stimmten die Bürgerinnen und Bürger
der Gemeinde Bad Emstal mehrheitlich dem Bau einer
forensischen Klinik zu.
Nach umfangreichen Planungsmaßnahmen entstand in
Bad Emstal-Merxhausen, im dortigen Zentrum für Soziale
Psychiatrie, eine neue forensische Klinik, die in einem Neubau
und einem sanierten historischen Gebäude, der Alten
Schule, 84 Behandlungsplätze bietet. Die Klinik wird ab Juli
2007 die nordhessische Region mit den Landgerichtsbezirken
Kassel, Marburg und Fulda abdecken. In Hessen bestehen
dann zwei Versorgungsregionen für suchtkranke
Rechtsbrecher.
Die neue Klinik in Bad Emstal entlastet den Standort Hadamar.
Dort können nun Baumaßnahmen beginnen, die die
Überbelegung abbauen und die Unterbringungssituation
verbessern sollen.
Maßregelvollzug –
Im Kontakt mit dem Umfeld?
Der LWV Hessen nimmt das Informationsbedürfnis und die
Ängste der Bevölkerung ernst. Deshalb hat die LWV–Verbandsversammlung beschlossen, an allen Maßregelvollzugsstandorten
Forensikbeiräte einzurichten.
Die Beiräte sollen einerseits die Leitungen der Maßregelvollzugseinrichtungen beraten und unterstützen, andererseits
die Öffentlichkeit informieren und das Verständnis für
die Aufgaben der Einrichtungen fördern. In die Beiräte wurden
ehrenamtliche Vertreter/innen der kommunalen Gremien,
der Kirche, der Presse, der Polizei, der Wirtschaft, der
Vereine sowie der Bürgerschaft berufen. Die Beiräte stellen
ein Bindeglied zwischen Bürgern und Klinik dar und berichten
öffentlich von ihrer Arbeit.
Der Forensikbeirat Bad Emstal besteht seit 2002. Der Beirat
hat den gesamten Planungsprozess und Bau begleitet und
seine Aufmerksamkeit insbesondere auf den Sicherheitsaspekt
gerichtet.
Der Beirat in Hadamar wurde ein Jahr später gebildet und
befasst sich schwerpunktmäßig mit dem geplanten Ausbau.
Die forensischen Kliniken in Hadamar und Bad Emstal wenden
sich zusätzlich mit einem Infoblatt halbjährlich direkt
an die Bürgerinnen und Bürger ihrer Standortgemeinden,
um einen Einblick in ihre Arbeit zu geben.
A d r e s s e n
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Fachbereich Einrichtungen
Ständeplatz 6 – 10
34117 Kassel
Tel.: 05 61 / 10 04 – 0
Fax: 05 61 / 10 04 – 29 29
E-Mail: forensik@lwv-hessen.de
Hessisches Sozialministerium
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
Tel.: 06 11 / 8 17 – 0
Fax: 06 11 / 8 90 84 – 0
Klinik für forensische Psychiatrie
Zentrum für Soziale Psychiatrie Am Mönchberg
Mönchberg 8
65589 Hadamar
Tel.: 0 64 33 / 9 17 – 0
Fax: 0 64 33 / 9 17 – 3 72
Klinik für forensische Psychiatrie
Zentrum für Soziale Psychiatrie Kurhessen
Landgraf-Philipp-Straße 9
34308 Bad Emstal
Tel.: 0 56 24 / 60 – 0
Fax: 0 56 24 / 60 10 – 5 16
Forensikbeirat Bad Emstal
Vorsitzender: Bürgermeister Ralf Pfeiffer
Kasseler Str. 57
34308 Bad Emstal
Tel.: 0 56 24 / 9 97 – 0
Fax: 0 56 24 / 9 97 – 33
Forensikbeirat Hadamar
Vorsitzender: Bürgermeister Hans Beresko
Untermarkt 1
65589 Hadamar
Tel.: 0 64 33 / 89 – 0
Fax: 0 64 33 / 8 91 – 55
Diese Broschüre will zum sachlichen Umgang mit dem
Thema beitragen und beantwortet Fragen zur Behandlung
suchtkranker Rechtsbrecher in Hessen. Eine weitere
Broschüre beschäftigt sich mit der Behandlung psychisch
kranker Rechtsbrecher.








