LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung
02/ BEGLEITETES WOHNEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN IN FAMILIEN - Informationen für Leistungsanbieter
WAS BEDEUTET „BEGLEITETES WOHNEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN IN FAMILIEN“?
Diese Wohnform bietet erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung, die nicht zwingend in einer Wohneinrichtung leben müssen, die Möglichkeit, in
einer Gastfamilie zu leben. Durch diese familienbezogene Unterstützung wird die soziale Integration und weitgehende Verselbständigung des Gastes angestrebt. Begleitet wird das Wohnen durch einen anerkannten Fachdienst, der das Wohl des Menschen mit geistiger Behinderung im Blick hat und ihn und die Gastfamilie unterstützt.
WAS SIND DIE AUFGABEN DES FACHDIENSTES?
Der Fachdienst wählt geeignete Familien für das Begleitete Wohnen für Menschen mit Behinderungen in Familien aus. Er überprüft dabei die häuslichen und familiären Verhältnisse. Der Fachdienst hat die Aufgabe, den behinderten Menschen und die Familie in allen sich aus dem Begleiteten Wohnen ergebenden fachlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere:
• Regelmäßige und qualifizierte Beratung in Form von Hausbesuchen
• Gewährleistung der Betreuungskontinuität durch zugeordnete Ansprechpartner
• Erstellung eines Integrierten Hilfeplans (IHP) und dessen Fortschreibung
• Unterstützung der Gastfamilien, um die Ressourcen der neuen Familienmitglieder zu fördern
• Vermittlung ergänzender Leistungen
• Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Leistungsträger, Familie, gesetzlichem Vertreter und behindertem Menschen
• Krisenintervention
• Regelmäßige Teilnahme an Supervision
• Dokumentation
Des Weiteren hat der Fachdienst die Aufgabe, Maßnahmen zu ergreifen, die der Vernetzung des Angebotes in der Region dienen.
WER KANN LEISTUNGSANBIETER DES FACHDIENSTES WERDEN?
Das können sein:
• Träger von Einrichtungen der stationären Eingliederungshilfe oder des Betreuten Wohnens, mit denen der Landeswohlfahrtsverband Hessen eine Vereinbarung nach § 75 (3) SGB XII abgeschlossen hat
• Krankenhäuser
• Sonstige Leistungsanbieter, die über geeignete Fachkräfte verfügen und die Gewähr für eine kontinuierliche und qualifizierte Betreuung
behinderter Menschen bieten.
Nach Vorlage eines Antrages kann der Landeswohlfahrtsverband Hessen eine Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung gem. § 75 (3) SGB XII mit dem Leistungsanbieter abschließen. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen übernimmt dann die anfallenden Personal- und Sachkosten.
WER KANN GASTFAMILIE WERDEN?
Als Gastfamilien kommen Familien in Frage, die Interesse, soziale Kompetenzen und die räumlichen Voraussetzungen dafür haben, einen Menschen mit Behinderung bei sich aufzunehmen und in den eigenen
Familienalltag zu integrieren. Sie sollten Laien auf dem Gebiet der Behindertenhilfe sein. Rechtliche Betreuer nach §§ 1896 ff Bürgerliches Gesetzbuch können nicht Teil einer Gastfamilie sein. Der Familienbegriff beinhaltet neben der „Normal-Familie“ auch vergleichbare Lebens-/Wohngemeinschaften oder Einzelpersonen. Grundsätzlich kommen hierbei auch Familien in Frage, zu denen eine Verwandtschaft besteht. Es darf sich
allerdings nicht um die eigenen Kinder oder Eltern handeln.
WER KOMMT ALS GAST IN FRAGE?
In Frage kommen erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung, die relativ selbstständig sind, aber auch noch nicht allein oder im Betreuten Wohnen leben können. Der zukünftige Gast muss bereit sein, sich an den hauswirtschaftlichen Arbeiten im üblichen familiären Rahmen zu beteiligen.
Über die Aufnahme und Betreuung in einer Familie entscheidet der LWV als Leistungsträger nach vorheriger Empfehlung der Hilfeplankonferenz.
SIND SIE INTERESSIERT, MEHR ZU ERFAHREN?
Bei Interesse steht Ihnen ein Sonderdruck aus der Verbandszeitschrift LWVkonkret, Ausgabe 02/2011, zur Verfügung. Darin schildern Beteiligte Ihre Erfahrungen mit dem Begleiteten Wohnen in Familien. Das Heft können Sie unter Tel. 0561 1004 - 2060 bestellen oder im Internet unter ww.lwv-hessen.de herunterladen. Sie finden den Sonderdruck unter dem Menüpunkt Publikationen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem regional zuständigen Ansprechpartner beim LWV (siehe Übersicht)
MÖCHTEN SIE MEHR ÜBER DAS BEGLEITETE WOHNEN IN FAMILIEN WISSEN?
Wir beraten Sie gern.
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Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist ein Zusammenschluss
der Landkreise und kreisfreien Städte, dem
soziale Aufgaben übertragen wurden.
• Er unterstützt behinderte, psychisch kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag und im Beruf.
• Er betreut Kriegsbeschädigte, deren Angehörige und Hinterbliebene.
• Er ist Träger von Förderschulen und Frühförderstellen.
• Er ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH, die einen wesentlichen Teil der psychiatrischen Versorgung in Hessen sicherstellt.
Impressum
Herausgeber: Landeswohlfahrtsverband Hessen
Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel
Text: Fachbereich 206
Redaktion: Christa Schelbert, Jörg Daniel
Gestaltung: Heiko Horn
Fotos: Monika Brauns, privat
Druck: Druckerei des LWV Hessen
Stand: November 2011
Internet: www.lwv-hessen.de








