Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie bieten Menschen mit einer Behinderung Leistungen zur beruflichen Rehabilitation und Eingliederung in das Arbeitsleben an, wenn eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht, noch nicht oder noch nicht wieder möglich ist.
Angeboten werden
- Leistungen zur beruflichen Bildung und
- eine Beschäftigung zu einem angemessenen Arbeitsentgelt.
Die WfbM haben daneben die Aufgabe, den Übergang ihrer behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im Einzelfall zu fördern. Unter dieser Zielsetzung wird die Vermittlung
- von Praktikumsplätzen und
- Außenarbeitsplätzen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes
WfbM leisten einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, denn sie sind für Menschen mit einer Behinderung ein Ort des Lernens und der Begegnung.
Kostenträger für diese Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind vor allem
- die Agenturen für Arbeit,
- die Deutsche Rentenversicherung
- und der Landeswohlfahrtsverband Hessen.
So ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen Kostenträger für die Betreuung behinderter Menschen in Werkstätten - Stand: November 2008 -
- im Hochtaunuskreis in 361 Fällen, davon
in 282 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 10 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 68 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - im Lahn-Dill-Kreis in 760 Fällen, davon
in 586 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 55 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 118 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - im Landkreis Bergstraße in 492 Fällen, davon
in 401 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 15 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 76 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - im Landkreis Darmstadt-Dieburg in 541 Fällen, davon
in 447 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 22 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 72 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - im Landkreis Fulda in 571 Fällen, davon
in 469 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 30 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 72 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - im Landkreis Gießen in 684 Fällen, davon
in 477 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 44 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 164 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - im Landkreis Groß-Gerau in 440 Fällen, davon
in 381 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 4 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 55 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - im Landkreis Hersfeld-Rotenburg in 475 Fällen, davon
in 369 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 17 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 90 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - im Landkreis Kassel in 682 Fällen, davon
in 557 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 26 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 99 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - im Landkreis Limburg-Weilburg in 393 Fällen, davon
in 306 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 21 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 66 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - im Landkreis Marburg-Biedenkopf in 704 Fällen, davon
in 548 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 14 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 142 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - im Landkreis Offenbach in 529 Fällen, davon
in 435 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 22 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 72 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - im Landkreis Waldeck-Frankenberg in 661 Fällen, davon
in 497 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 22 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 143 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - im Main-Kinzig-Kreis in 928 Fällen, davon
in 721 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 35 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 172 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - im Main-Taunus-Kreis in 355 Fällen, davon
in 281 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 22 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 52 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - im Odenwaldkreis in 247 Fällen, davon
in 177 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 11 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 59 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - im Rheingau-Taunus-Kreis in 372 Fällen, davon
in 297 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 24 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 52 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - im Vogelsbergkreis in 499 Fällen, davon
in 371 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 28 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 101 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - im Werra-Meißner-Kreis in 465 Fällen, davon
in 343 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 7 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 115 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - im Wetteraukreis in 625 Fällen, davon
in 500 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 31 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 93 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - im Schwalm-Eder-Kreis in 711 Fällen, davon
in 496 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 25 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 190 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - in der Stadt Frankfurt in 1.345 Fällen, davon
in 914 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 50 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 380 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - in der Stadt Kassel in 614 Fällen, davon
in 449 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 14 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 151 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - in der Stadt Darmstadt in 300 Fällen, davon
in 229 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 11 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 60 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - in der Stadt Offenbach in 284 Fällen, davon
in 199 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 12 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 73 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung - in der Stadt Wiesbaden in 538 Fällen, davon
in 395 Fällen für Menschen mit geistiger Behinderung,
in 37 Fällen für Menschen mit körperlicher Behinderung und
in 106 Fällen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankung