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Leistungen/
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Hilfe zur Schulausbildung

| Bild: Magnetschultafel |


Ist bei Ihrem schulpflichtigen Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden und kann Ihr Kind jedoch aufgrund einer bestehenden, nicht nur vorübergehenden wesentlichen Körperbehinderung oder Sinnesbehinderung ausschließlich internatsgebunden bzw. vollstationär beschult werden, so sind wir Ihr Ansprechpartner.

Durch Besuch eines Internats bzw. durch eine vollstationäre Betreuungsmaßnahme soll Ihrem Kind vor dem Hintergrund einer ganzheitlichen Förderung die Möglichkeit gegeben werden, eine auf die persönlichen und behinderungsbedingten Ressourcen ausgerichtete schulische Ausbildung zu erhalten und einen Abschluss zu erlangen.

Ist Ihr Kind schulpflichtig, kann jedoch aufgrund einer bestehenden Körper- oder Sinnesbehinderung nur überregional beschult werden oder ist eine Schulbeförderung behinderungsbedingt nicht zumutbar, können internatsgebundene Kosten vom LWV Hessen übernommen werden. Dies gilt auch für die teilstationären Kosten bei Besuch einer überregional zuständigen Schule in privater Trägerschaft (z. B. die Blindenstudienanstalt in Marburg), wenn aufgrund der Nähe des Wohnorts zur Schule keine internatsmäßige Unterbringung erforderlich ist.



Fragen zum Thema:

  • Wie beantrage ich Hilfe zur Schulausbildung?


  • An wen kann ich mich wenden?




  • Wie beantrage ich Hilfe zur Schulausbildung?

    Für die Beantragung benötigen wir von Ihnen ein ausgefülltes Antragsformular. Dieses können Sie bei uns persönlich oder telefonisch anfordern oder über unseren unten angegebenen Link erhalten. Weiterhin benötigen wir, als Nachweis über das Vorliegen einer bestehenden, nicht nur vorübergehenden wesentlichen Körperbehinderung oder Sinnesbehinderung medizinische Unterlagen und - sofern vorhanden - eine Stellungnahme der Frühförderung. Beim Vorliegen einer Sehbehinderung bitten wir beispielsweise um Vorlage einer formlosen augenärztlichen Bescheinigung mit aktuellen Sehwerten.

    Ebenso benötigen wir für Ihr Kind :
    • die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in Form eines Gutachtens, die Zuweisung zu der gewünschten Schule und den Beschulungsbeschluss. Diese Unterlagen erhalten Sie bei dem zuständigen Staatlichen Schulamt.


    • Bescheinigung der aufnehmenden Schule über einen freien Schulplatz beziehungsweise Internatsplatz sowie eine Stellungnahme der abgebenden Schule (sofern Ihr Kind bereits beschult wird), aus welchen Gründen ein Schulwechsel für erforderlich gehalten wird.

    An wen kann ich mich wenden ?

    Für die Bewilligung von Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Schulausbildung können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen. Für weitere Fragen oder eine persönliche Beratung stehen Ihnen unsere Sachbearbeiter gerne zur Verfügung.

    Zum Antragsformular ...

    Zu weiteren Informationen ...

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