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Tagesförderstätten


Tagesförderstätten




Tagesförderstätten sind wie die Werkstätten für behinderte Menschen teilstationäre Einrichtungen. Die Tagesförderstätte stellt jedoch keine Einrichtung zur Eingliederung ins Arbeitsleben dar. Diese Einrichtungsform soll die Teilhabe der Menschen mit Behinderung sicherstellen, welche die Voraussetzungen für die Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllen. Meist sind dies Menschen, deren Behinderung nicht mehr zulässt, dass ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erbracht wird.



Fragen zum Thema:

  • Welche Aufgabe haben Tagesförderstätten?


  • Wer trägt die Kosten für die Tagesförderstätte?




  • Welche Aufgabe haben Tagesförderstätten?

    Menschen mit Behinderung soll die Teilhabe am Leben in der Ge-meinschaft ermöglicht werden. Die Tagesförderstätte soll praktische Kenntnisse und Fähigkeiten fördern, die dies ermöglichen. Wenn möglich, soll die Tagesförderstätte auf Maßnahmen der Teilhabe am Arbeitsleben vorbereiten.

    Die notwendige Pflege wird in der Tagesförderstätte sichergestellt. Darüber hinaus werden angemessene Leistungen für Personen angeboten, die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen aus-geschieden sind.


    Wer trägt die Kosten für die Tagesförderstätte?

    Zuständig für die Leistungen in der Tagesförderstätte ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Hessen haben.

    Zum Antragsformular ....

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