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Leistungen/
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Versorgung Schwerstbehinderter in Wohnpflegeheimen



Wenn durch Unfall oder Krankheit jüngere Menschen schwerstbehindert und schwerstpflegebedürftig werden, sind Angehörige und Freunde oft ratlos. Da die Entscheidung für eine vollstationäre Versorgung mit erheblichen Kosten verbunden ist, besteht die Möglichkeit, die Übernahme der nicht gedeckten Kosten aus Mitteln der Sozialhilfe zu beantragen.



Fragen zum Thema:

  • Was ist ein Wohnpflegeheim?

  • Wo können Sie Hilfe erhalten?

  • Was umfasst die Hilfe?

  • Welche Alternativen gibt es?

  • Welche Wohnpflegeheime gibt es in Hessen?




  • Was ist ein Wohnpflegeheim?

    In Hessen hat der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen dafür Sorge getragen, dass Wohnpflegeheime gegründet wurden. Diese sind speziell auf die Bedürfnisse von schwerstbehinderten, schwerstpflegebedürftigen jüngeren Menschen zugeschnitten.


    Wo können Sie Hilfe erhalten?

    Die Zuständigkeit zur Gewährung von Sozialhilfe in diesen Einrichtungen liegt ebenfalls in der Zuständigkeit des LWV Hessen.


    Was umfasst die Hilfe?

    Bei einer Kostenübernahme für die Betreuung in einem Wohnpflegeheim wird von uns der Pflegesatz als Hauptleistung übernommen. Als Nebenleistung wird ein Taschengeld (Barbetrag) zur persönlichen Verfügung monatlich gezahlt. Darüber hinaus werden von uns noch die Kosten für die von den jeweiligen Einrichtungen angebotenen tagesstrukturierenden Maßnahmen übernommen.


    Welche Alternativen gibt es?

    Wir möchten gerne vermeiden, dass sich jüngere Menschen grundsätzlich und endgültig für eine vollstationäre Unterbringung in einem Wohnpflegeheim entscheiden, weil sie keine Alternativen kennen.

    Wir möchten Sie daher an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass wir gerade für jüngere Menschen noch folgende Möglichkeiten sehen:

    • Versorgung und Förderung in einem Wohnheim für behinderte Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe (Zuständigkeit LWV)

    • Versorgung und Förderung im "Betreuten Wohnen" (Zuständigkeit LWV)

    • Versorgung durch ambulante Pflegedienste (Zuständigkeit örtlicher Träger)

    Welche Wohnpflegeheime gibt es in Hessen?

    Zur weiteren Informationen ...

    Zum Antragformular...

    Zur Sozialen Landkarte des LWV Hessen ...