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Betreutes Wohnen



| Bild: Link zum Newsletter | Sie können wegen der Art oder dem Umfang Ihrer Behinderung Ihren Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe in Ihrer eigenen Wohnung bewältigen?

Das Unterstützungsangebot durch das Betreute Wohnen könnte eine Möglichkeit sein, Ihnen zu helfen.

Das Angebot des Betreuten Wohnens richtet sich an alle erwachsenen Menschen zwischen dem 18. und 65. Lebensjahr mit einer körperlichen Behinderung oder HIV/AIDS Erkrankung, für die eine stationäre Vollversorgung in einem Wohnheim oder Pflegeheim nicht, noch nicht oder nicht mehr nötig ist, die allerdings zur Bewältigung Ihres Alltags Hilfe benötigen.



Fragen zum Thema:

  • Was ist das Betreute Wohnen?

  • Wann kommt das Betreute Wohnen in Frage?

  • An wen kann ich mich wenden?

  • Welche Alternativen gibt es?




  • Was ist das Betreute Wohnen?

    Beim Betreuten Wohnen handelt es sich um eine sozialpädagogische und sozialtherapeutische Unterstützungsleistung.
    Die Betreuung findet im häuslichen Bereich in Ihrer eigenen Wohnung statt. Bei Bedarf ergänzt durch weitere ambulante Angebote. Das Angebot ist ausgerichtet auf Ihren individuellen zeitlichen Bedarf, jedoch nicht auf eine ständige Anwesenheit des Betreuungspersonals.

    Die Förderung im Betreuten Wohnen zielt insbesondere darauf ab,
    • Sie bei der Bewältigung des Alltags zu unterstützen beispielsweise beim Umgang mit Geld, der Haushaltsführung, der Selbstversorgung und der Freizeitgestaltung,

    • Sie bei der Suche nach medizinischer und therapeutischer Hilfe sowie ambulanter Pflegedienste zu unterstützen,

    • Sie dabei zu unterstützen, eine Erwerbstätigkeit oder eine sonstige geeignete Beschäftigung auszuüben,

    • Ihre Eigenständigkeit beziehungsweise Selbständigkeit zu erhalten und zu fördern, um die Aufnahme in ein Heim zu vermeiden.

    Wann kommt das Betreute Wohnen in Frage?

    Das Betreute Wohnen kommt in Frage für alle Menschen mit einer wesentlichen Behinderung die
    • über ein gewisses Maß an lebenspraktischen Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen verfügen,

    • ihre Lebensführung selbst- und eigenverantwortlich über den überwiegenden Teil des Tages organisieren können,

    • keine Nachtbereitschaft oder Nachtwache benötigen.

    Weiterhin gibt es eine zu beachtende Alterssgrenze. Als Altersgrenze für die Aufnahme in das Betreute Wohnen gilt derzeit das 18. bis 65. Lebensjahr.


    An wen kann ich mich wenden?

    Für die Leistungen im Betreuten Wohnen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig. Sie können sich daher jederzeit direkt mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie für sich oder einen Angehörigen einen Platz im Betreuten Wohnen suchen.

    Für weitere ergänzende Leistungen wie beispielsweise Freizeithilfen, Fahrtkosten und ergänzende Pflegeleistungen, ist im Zusammenhang mit Leistungen im Betreuten Wohnen ebenfalls der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig.

    Daneben können Sie im Betreuten Wohnen Leistungen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt erhalte. Diese Leistungen werden von den örtlichen Sozialhilfeträgern, also den Landkreisen und kreisfreien Städten, bewilligt.

    Für Ihre selbständige Informationssuche finden Sie in unserer nach Regionen aufgeteilten Sozialen Landkarte unter dem Begriff Betreutes Wohnen entsprechende Kontaktdaten der Träger für das Betreute Wohnen. Weiterhin können Sie in der Sozialen Landkarte Kontaktdaten von ambulanten Diensten sowie des örtlich zuständigen Sozialhilfeträgers finden.

    Welche Alternativen gibt es?

    Wir möchten gerne vermeiden, dass sich jüngere Menschen für eine stationäre Vollversorgung entscheiden. Daher sollte die ambulante Versorgung immer im Vordergrund stehen. Durch die Kombination der Hilfen mit ambulanten Diensten, Beratungsstellen, Selbsthilfeverbänden und Angehörigen kann so die Aufnahme in eine stationäre Maßnahme vermieden werden. Sollte eine Heimunterbringung jedoch unabweisbar sein möchten wir Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass wir gerade für jüngere Menschen folgende Möglichkeiten sehen:

    • Versorgung und Förderung in einem Wohnheim für behinderte Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe

    • Versorgung und Förderung in einem Wohnpflegeheim.



    Zum Antragsformular ...

    Zu weiteren Informationen zum Betreuten Wohnen ...

    Zur Sozialen Landkarte des LWV Hessen ...

    Zum Newsletter Betreutes Wohnen ...

    Für das Betreute Wohnen zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beim Landeswohlfahrtsverband Hessen hier.