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Aufgaben
Leistungen/
Aufgaben

Trägerübergreifendes Persönliches Budget



Vorweg das Wichtigste:

Innerhalb dieser Leistungsform werden verschiedene Leistungen zusammengefasst. Es muss ein Leistungsanspruch auf die Einzelleistungen bestehen! Zusätzliche Leistungen über den Bedarf beziehungsweise den Anspruch hinaus können auch im Persönlichen Budget nicht erbracht werden. Bereits abgelehnte Einzelleistungen können nicht über das Persönliche Budget erneut beantragt werden.

Die Zuständigkeit für ein Persönliches Budget ist wie folgt geregelt:

Der LWV Hessen ist ihr Ansprechpartner, wenn Sie in einem Heim wohnen oder in eines einziehen möchten und ein Persönliches Budget für Leistungen des Heims, für eine Tagesstruktur oder in der Freizeit haben möchten.

Ab dem 01.01.2009 wurde der Zuständigkeitsbereich des LWV erweitert. Ein Antrag auf Gewährung eines Persönlichen Budgets kann von Ihnen nun auch eingereicht werden, wenn Sie dieses für die
  • Unterstützung durch das "Betreute Wohnen",

  • für die Unterbringung in einem Tagespflegeheim,

  • den Besuch einer Werkstatt für behinderte Menschen,

  • den Besuch einer Tagesförderstätte begehren,

  • oder/und Sie in diesem Zusammenhang Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oder der Hilfe zur Pflege (z. B. Leistungen zur Unterstützung im Haushalt) wünschen.

    Wenn Sie nicht in einem Heim wohnen oder nicht Leistungen für eine teilstationäre Unterbringung oder Leistungen durch das "Betreute Wohnen" erhalten, sondern ausschließlich Leistungen für Tagesstruktur, Freizeit usw. bekommen möchten, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihrer Kreis-/Gemeinde- oder Stadtverwaltung.



    Fragen zum Thema:

  • Was ist mit den Begriffen gemeint?

  • Wie wird die Höhe des Budgets festgestellt?

  • Welche Besonderheit gibt es noch beim Persönlichen Budget?

  • Was für Vorteile bringt das Budget?




  • Was ist mit den Begriffen gemeint?

    • Trägerübergreifend: Neben dem LWV Hessen als überörtlichem Sozialhilfeträger können andere Leistungsträger eingebunden sein.


    • Persönlich: Sie als Leistungsberechtigte(r) können in weiten Teilen frei und selbstständig über die Verwendung der Leistungen bestimmen.


    • Budget: Sie erhalten die Leistungen als Geldbetrag. Hiermit können Sie die Hilfen einkaufen, die Sie benötigen.
    Das heißt: Sie bekommen monatlich einen Betrag auf Ihr Konto überwiesen. Sie entscheiden dann selbst darüber, wer Sie im Rahmen Ihrer Behinderung versorgen soll. Gleichzeitig können Sie mit dem Anbieter verhandeln, welchen Betrag Sie für die einzelnen Hilfen zahlen wollen.


    Wie wird die Höhe des Budgets festgestellt?

    Sie entscheiden, ob Sie Ihren Bedarf im Rahmen eines Persönlichen Budgets decken wollen. In diesem Fall prüfen wir, welche Leistungen in das Budget eingebunden werden könnten (z. B. Leistungen des Betreuten Wohnens, der Assistenz, zur Pflege). Wir nehmen dann Kontakt mit den möglichen Leistungsträgern auf. Diese teilen mit, ob sie ihre Leistungen ebenfalls im Rahmen des Budgets erbringen wollen.

    Danach laden wir zu einem Gespräch ein. Hieran nehmen Sie teil, eine Person Ihres Vertrauens (wenn Sie dies möchten) und Vertreter der verschiedenen Leistungsträger. Im gemeinsamen Gespräch wird Ihr Bedarf ermittelt. Daraus ergibt sich die Höhe des Budgets. Geklärt wird auch, ob wir weiterhin die Federführung in der Angelegenheit haben oder ein anderer Leistungsträger hiermit beauftragt wird.

    Der „Beauftragte“ übernimmt das weitere Verfahren. Er prüft, welche Leistung er erbringt. Die anderen Leistungsträger („Beteiligte“) teilen ihm die jeweiligen Leistungen mit.


    Welche Besonderheit gibt es noch beim Persönlichen Budget?

    Mit Ihnen schließt der Beauftragte eine Zielvereinbarung. Hierin wird vereinbart, welche Ziele mit den Leistungen der verschiedenen Leistungsträgern erreicht werden können. Hierbei kann es sich um Ziele handeln, bei denen etwas erreicht werden soll oder um Ziele, bei denen eine bestimmte Situation erhalten werden soll.

    Die Zielvereinbarung und die einzelnen Budgets der Leistungsträger sind Grundlagen des Bescheids. Diesen erhalten Sie vom Beauftragten. Hierin ist das Gesamtbudget festgehalten sowie die Dauer der Leistungen.

    Nach Ende des jeweiligen Leistungszeitraums wird ein persönliches Gespräch geführt. Der Beauftragte prüft, wie weit die Ziele erreicht wurden (bzw. die Situation stabil geblieben ist).

    An diesem nehmen aber nur Sie, eventuell die Person Ihres Vertrauens und ein Vertreter des Beauftragten teil. Je nach der Situation mit Blick auf die Ziele wird das Budget angepasst oder weiter im bisherigen Umfang gezahlt.


    Was für Vorteile bringt das Budget?

    Sie können die Leistungen (im Rahmen der Zielvereinbarung) so einsetzen, dass Ihr individueller Bedarf angemessen gedeckt wird, auch wenn sich im Leistungszeitraum geringfügige Änderungen ergeben.

    Sie können die Personen, die Leistungen für Sie erbringen sollen, selbst auswählen und mit diesen über die Leistungen und den Preis verhandeln.

    Sie haben nur einen Ansprechpartner für das gesamte Paket, den Beauftragten. Dieser regelt die Angelegenheiten mit den anderen Leistungsträgern.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie auf folgenden Internetseiten:

    LWV Hessen – Trägerübergreifendes Persönliches Budget

    Landkreis Marburg-Biedenkopf - Jugend und Soziales

    Zur Sozialen Landkarte des Fachbereichs ...

    Für das Trägerübergreifende Persönliche Budget zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beim Landeswohlfahrtsverband Hessen hier.